Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft sehr viele Menschen und ist daher extrem praxisrelevant. Gerade weil die berufliche Tätigkeit DIE Lebensgrundlage darstellt, ist die Lösung von Problemen nicht selten existentenziell für die Mandanten. Hier ist es wichtig, das arbeitsrechtliche Mandat von Spezialisten bearbeiten zu lassen. RA Manker betreut seit Jahren intensiv arbeitsrechtliche Mandate.

 

Folgende Rechtsprobleme sind am häufigsten zu lösen:

 

- fristgemäße und fristlose Kündigungen

- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

- befristete Arbeitsverträge

- Abmahnungen, Versetzungen, Direktionsrecht

- Lohn-/Gehaltsverzug

- Rückforderung von Leistungen des Arbeitgebers

- Schadensverursachung durch Arbeitnehmer bei Ausübung der Tätigkeit

- Rechte besonderer Personengruppen (werdende Mütter,   Schwerbeschädigte bzw. Gleichgestellte)

- Ausbildungsverträge, Schlichtungsverfahren

- kollektives Arbeitsrecht (Vertretung von Betriebsräten)

- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

 

RA Manker vertritt seine Mandanten außergerichtlich, gerichtlich vor den  Arbeitsgerichten aller Instanzen und vor den Schlichtungsstellen.

 

Für Arbeitnehmer ist es in den meisten Fällen ratsam, sich sehr schnell an einen Anwalt zu wenden, denn viele arbeitsrechtliche Schritte sind streng fristgebunden mit entsprechenden Anträgen beim Arbeitsgericht einzureichen, ansonsten droht Rechtsverlust.

 

Für Arbeitgeber ist gerade im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung, Betriebsänderung etc. eine kompetente juristische Beratung unabdingbar, wird jedoch sehr oft nicht in Anspruch genommen. So gelingt es einem gut vertretenen Arbeitnehmer sehr oft, ein für sich positives Ergebnis im Prozeß zu erzielen, weil Kündigung & Co. schlicht nicht gut vorbereitet waren.

 

Da im Arbeitsrecht in der 1. Instanz die Kosten des Rechtsstreits, also insbesondere die Anwaltskosten, nicht (wie im Zivilprozeß) nach dem Grad des Obsiegens verteilt werden, sondern jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht beinhaltet, geradezu ein "Muss".

 

 

 

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