Verkehrsrecht

Wenn kennt nicht das Gefühl:

Es hat geknallt und keiner will Schuld gewesen sein. Die Polizei kommt nach einiger Zeit dazu und erteilt beiden Unfallbeteiligten gleich eine Verwarnung. Was nun? Neben der verständlichen Aufregung nun auch noch selber zahlen? Spätestens nach diesen Fragen ist der Weg zu uns lohnenswert.  

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Schadenregulierung durch Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (ggf. unter Einbeziehung der Kaskoversicherung)
  • Kontakt mit Sachverständigen und Werkstätten
  • Anfechtung von Verwarnungsgeldern

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 33708 22161 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.